JobUFO – trifft zwar die Zielgruppe, aber passt es auch zu HR?

Klar, der Köder muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler. Eine Aussage mit der ich 100%ig übereinstimme. Aber ist das auch richtig, wenn es um die Bewerbung selbst geht? Reicht es nicht, wenn die Ansprache dem Kandidaten „schmeckt“? Seit kurzem ermöglicht JobUFO die Videobewerbung, wir wollten uns das genauer anschauen.

Die These von JobUFO ist, dass die Bewerbung so sein soll, wie es für die Zielgruppe am einfachsten ist. In manch einer Hinsicht mag das Sinn machen, so hat Buddy Brand einen Creative Director über Snapchat gesucht. Macht Sinn! Er kann seine Fähigkeiten direkt unter Beweis stellen und in kleinen Challenges überzeugen.

Ist ein Mini-Video aber auch das richtige Instrument für einen Ausbildungsplatzsuchenden?  Über die App JobUFO hat meine Kollegin Maren bereits gebloggt und die Vorteile für die Zielgruppe aufgezeigt. Was bedeutet das nun für HR? Ist das Video aussagekräftig genug? Ist es das, was wir wollen? Oder ist es eigentlich egal, was wir wollen, wenn doch die Videobewerbung potentielle Azubis anlockt? Schauen wir mal etwas detaillierter darauf.


Bewerbereignung: Das Video der App JobUfo ersetzt das Anschreiben. Insgesamt hat der Kandidat 30 Sekunden Zeit in dem Video zu überzeugen Das ist gar nicht mal so kurz, wenn man an die 10 Sekunden von Snapchat denkt.

Wir müssen also Aspekte der Bewerbereignung nun aus dem Video entnehmen, die sonst in einem Anschreiben enthalten sind. Sicherlich können besonders Kandidaten hier überzeugen, die eine positive Ausstrahlung haben und sich ausdrücken können.

Perfekt also für Jobs in der Dienstleistungsbranche, beispielsweise das Hotel- und Gaststättengewerbe oder den Einzelhandel. Hier kann ein Video tatsächlich ein zusätzlicher Indikator für die Eignung des Kandidaten sein. Aber wie ist das mit Berufen, wo dies kaum eine Rolle spielt? Kann hier das Video nicht sogar hinderlich sein, weil ich mich schriftlich besser ausdrücken kann? Oder wenn Ausdrucksfähigkeit gar kein Schwerpunkt der Stelle ist? Man könnte meinen, eine positive Ausstrahlung oder auch Kameratauglichkeit hat noch keinem geschadet, aber sind es doch andere Fähigkeiten und Fertigkeiten, die beispielsweise einen guten Maurer und einen genauen Finanzbuchhalter ausmachen.


Bewerberverhalten: Scrollt man durch Bewerbungsratgeber für Schüler (oder auch blättert man durch Bewerbungsratgeber…auch das gibt es noch) sind die Tipps oft ähnlich:

  • Personalisiere deine Bewerbung! –>  Das kann JobUFO. Ein Video ist sehr persönlich. Bild, Tonlage, Stimmfarbe, Ausdrucksvermögen, Wortwahl: Es werden viele Informationen vermittelt, die das Video persönlich machen. Dazu kann das Video noch ausgestaltet werden.
  • Achte auf die Rechtschreibung! –> Das entfällt, aber auch bei JobUFO fallen Grammatikfehler auf. Man kann ein Video auch viel weniger kontrollieren lassen, wie ein x-mal gegengelesenes Anschreiben.
  • Vermeide Floskeln –> Das ist tatsächlich eine Herausforderung, vor der Kandidaten sowohl schriftlich als auch im Video stehen.
  • Stelle heraus, warum du diesen Job möchtest –> Das kann vielleicht sogar im Video leichter sein, kommt es doch oft auf die Betonung an.

ABER, es wird doch in der Schule gelehrt, dass man eine Bewerbung SCHREIBEN muss. Der Prozentsatz an Bewerbungen, die gerade Schüler noch fein säuberlich als Mappe aufbereiten, ist hoch, obwohl sie Digital Natives sind! So wird es in der Schule gelehrt, von den Eltern vorgemacht und überall geraten. Wenn der Weg für einen nicht unerheblichen Teil von Schülern zur Online- oder Emailbewerbung so weit ist, wie ist es dann mit der Videobewerbung und wie reagieren Eltern, wenn ihre Kinder vorschlagen doch lieber ein Video als die Mappe zu schicken? Ist das noch seriös? Oder raten sie dem Nachwuchs doch zur Mappe? So gehört sich das schließlich.


Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Erst kürzlich ist wieder ein Artikel des Spiegels erschienen. Eine Frau bewirbt sich, einmal mit deutschem Namen, einmal mit türkischen Namen, einmal mit Kopftuch. Es wurden fiktive Bewerbungen versendet und in einer großangelegten Studie ausgewertet. Das Ergebnis: Trotz gleicher Qualifikation werden Frauen mit muslimischen Namen von deutschen Unternehmen seltener zu Vorstellungs­gesprächen eingeladen.

 Quelle: Spiegel online (http://www.spiegel.de/karriere/bild-1113042-1050513.html)

Wie ist das nun bei einer Videobewerbung? Wenn sich ein Kandidat mit Migrationshintergrund bewirbt, kann er im besten Fall Vorurteile abbauen, die sonst aus seiner Bewerbung hervorgehen könnten. Ein echter Vorteil also!

Nichtsdestotrotz: Ein Foto darf nicht Bestandteil einer Bewerbung sein müssen. Daher ist das Video auch nur eine Option. Eine Option, die es dem Bewerber einfacher machen soll und nicht zum Ausschluss der Bewerbung führen darf, wenn es fehlt.


Bewerbermanagementsysteme: Bewerbermanagementsysteme machen uns Personalern das Leben leichter. Die Bewerbungen können einfach verwaltet und bearbeitet werden. Wie ist das nun mit Videos? Laut JobUFO lassen sich Schnittstellen zu den gängigsten Bewerbermanagementsystemen bauen. Daten, die nicht verändert werden, wie der Lebenslauf oder Zeugnisse werden dann von JobUFO mit dem Bewerbungsvideo in das Bewerbermanagementsystem übertragen. Das macht Sinn, testen konnte ich es allerdings noch nicht.

JobUFO und damit die Videobewerbung ist definitiv spannend, wirft aber noch viele Fragen auf. Wie sich die App entwickelt und ob sie es schafft einen neuen Trend zu setzen, wird die Zukunft zeigen. Noch sind es wenige Unternehmen, die sich an das Format trauen. Die Bewerber finden es gut und nehmen es an – sagen zumindest die Kollegen von JobUFO. Ich glaube ihnen und werde die App auf jeden Fall weiterbeobachten!

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